Liste der Kerndokumente
1. Zollanmeldungsformular: Wird von qualifizierten Unternehmen oder Einzelpersonen ausgefüllt und enthält Kerninformationen wie Warenname, Wert und Menge.
2. Handelsrechnung: Gibt den Ursprung der Waren, den Transaktionsbetrag und eine detaillierte Beschreibung der Waren an.
3. Packliste: Der Inhalt muss vollständig mit dem Frachtbrief und der Zollanmeldung übereinstimmen und die Verpackungsart und Menge der Waren klar angeben.
4. Frachtbrief/Luftfrachtbrief: Bescheinigt die Transportart, den Spediteur und die Informationen zur Warenübergabe.
Ergänzende Dokumente für Sondergüter
1. Ursprungszeugnis: Wird zur Bestimmung des Zollsatzes verwendet (z. B. können einige chemische Produkte im Rahmen des chinesisch-deutschen Freihandelsabkommens Präferenzen genießen).
2.MSDS (Material Safety Data Sheet): Erforderlich für Chemikalien, mit Informationen zu Inhaltsstoffen, Gefahrenklassifizierung und Notfallmaßnahmen.
3. IPPC-Begasungszertifikat: Obligatorisch für Verpackungsmaterialien aus Holz.
4. 3C-Zertifizierung: Obligatorisch für die Zollabfertigung elektronischer Produkte.
5. Inspektionszertifikat vor dem Versand (CCIC-Bericht): Erforderlich für den Import gebrauchter mechanischer und elektrischer Produkte.
Notizen
1. Die Informationen aller Dokumente müssen konsistent sein, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung aufgrund von Datendiskrepanzen zu vermeiden.
2. Für zollpräferenzberechtigte Waren muss ein Ursprungszeugnis vorgelegt werden.
3. Für gefährliche Güter muss zusätzlich ein Bericht über die Klassifizierung und Identifizierung der Gefahrenmerkmale vorgelegt werden.